Sanierungsverhandlungen

Auch Sanierungsverhandlungen können im Rahmen eines Mediationsverfahrens geführt werden. Davon betroffen ist naturgemäß zunächst ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Sanierungsverhandlungen zeichnen sich durch zwei Charakteristika aus:

1. Es gibt eine Vielzahl von Beteiligten

An einer Unternehmenssanierung sind alle "Stakeholder" des Unternehmens beteiligt. Das sind im Regelfall:

  • Gesellschafter
  • Banken
  • Lieferanten
  • Mitarbeiter (ggf. Betriebsrat / Gewerkschaft)
  • ggf. Insolvenzgericht

Die genannten Parteien verfolgen naturgemäß jeweils eigenen Interessen, die im Rahmen eines Mediationsverfahrens sachgerecht erfasst werden können.

2. Es gibt eine starke rechtliche Prägung des Konfliktes

Das Insolvenzrecht macht zahlreihe zu beachtende Vorgaben (wie z.B. die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO). Gleichzeitig eröffnet das Insolvenzrecht aber auch Möglichkeiten (wie z.B. das sog. Schutzschirmverfahren und den Insolvenzplan).

In einer Mediation ist es wichtig, dass die Parteien (und auch der Medaitor) diese Rahmenbedingungen kennen und verstehen. Ein wesentlicher Vorteil der Mediation bei Sanierungsverhandlungen besteht neben der Schnelligkeit des Verfahrens auch in der Vertraulichkeit.

Henning Schröder
h.schroeder@rakanzlei-hs.de