Was ist Mediation ?

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem die Konfliktparteien unter professioneller Anleitung dabei unterstützt werden, selbst eine Lösung für den Konflikt zu erarbeiten. Der Mediator hat dabei die Aufgabe, die Parteien durch das Verfahren zu begleiten und auf die Einhaltung der Verfahrensregeln zu achten. Er unterbreitet keine eigenen Lösungsvorschläge und trifft keine Entscheidung.

Ziel des Verfahrens ist es, dass die Parteien selbst eine Lösung entwickeln, die beide Seiten für sich als Gewinn bewerten (Win-Win-Situation).

Grundprinzipien der Mediation sind:

Freiwilligkeit

Das Verfahren kann nur durchgeführt werden, wenn alle Parteien sich damit einverstanden erklären. In manchen Fällen finden sich in Verträgen zwischen Unternehmen Klauseln, die die Durchführung eines Mediationsverfahrens vorschreiben. Dies führt jedoch nur dazu, dass die Parteien an einer Mediation teilnehmen müssen. Ein "Zwang zur Einigung" besteht nicht.

Selbstverantwortlichkeit

Welche Themen Gegenstand des Verfahrens sind, bestimmen die Parteien selbst. Dabei können die Parteien vor allem auch über Aspekte ihres Konfliktes sprechen, die jenseits der Rechtsfragen liegen.

Informiertheit

Die Parteien informieren sich selbst über die für sie relevanten Rahmenbedingungen (z.B. durch Einholung von Rechtsrat).  Bei komplexeren Konflikten können und sollten sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Eine Rechtsberatung ist nicht Aufgabe des Mediators.

Vertraulichkeit

Die Durchführung des Verfahrens und dessen Inhalt bleiben vertraulich. Dies ist gerade bei Streitigkeiten von Unternehmen ein Vorteil gegenüber gerichtlichen Verfahren. Diese sind grundsätzlich öffentlich.

Offenheit

Das Verfahren setzt voraus, dass die Parteien offen miteinander verhandeln wollen. Eine Mediation kann nur gelingen, wenn die Beteiligten ein Mindestmaß an Einigungsbereitschaft mitbringen. Am Wichtigsten ist in diesem Zusammenhang der grundsätzliche Wille, den anderen Beteiligten zuzuhören.

Es liegt auf der Hand, dass das Mediationsverfahren kein „Allheilmittel“ für jede Konfliktsituation ist. Ob ein Konflikt für eine Mediation geeignet ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Hierzu ist in vielen Fällen eine kompetente anwaltliche Beratung erforderlich, was voraussetzt, dass auch der Anwalt die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht. Ein Anwalt, der in einer Angelegenheit für eine Partei beratend tätig geworden ist, scheidet allerdings als Mediator in der gleichen Angelegenheit aus.

Henning Schröder
h.schroeder@rakanzlei-hs.de