Innerbetriebliche Konflikte

Innerhalb von Betrieben kann es zu einer Vielzahl von sehr unterschiedlichen Konflikten kommen. Zunächst ist hier natürlich an Verteilungskonflikte zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite zu denken. Aber auch Beziehungskonflikte zwischen den handelnden Personen sind nicht selten.

In vielen Fällen wird hier vorschnell zu den Mitteln des Arbeitsrechts (Abmahnung, Kündigung etc.) gegriffen. Oft bietet das Arbeitsrecht jedoch kein adäquate Lösung des Problems.

Beispiel:
Der Geschäftsführer beklagt den nachhaltigen Abfall von Leistungen (Arbeitsergebnissen) in einer Abteilung. Arbeitsrechtlich kann hier an Abmahnungen und ggf. auch Kündigungen gedacht werden. Allerdings sind solche Instrumente nur sehr selten nicht erfolgreich anfechtbar. Günstiger dürfte es hier im Regelfall sein, den Grund für die Misstände im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu ergründen. Es besteht dann eine realitstische Chance, dass die Konflikte nachhaltig gelöst werden können.

Henning Schröder
h.schroeder@rakanzlei-hs.de